3000 Livres Kaufgeld aus eigner Tasche vor. Das Ernennungsdekret ist (nach GRAND-JEAN DE FOUCHY) datiert vom 3. August 1737. Der offizielle Almanach royal vom folgenden Jahre nimmt davon zunächst in der Weise Notiz, dafs er den Namen QUESNAYS unter der Rubrik: ,,chirurgiens jurés de Paris" bringt, mit der Wohnungsangabe „rue de Varenne, à l'hôtel Villeroi". Die Lehrstelle selbst scheint er erst zu Anfang des Jahres 1739 angetreten zu haben. Denn erst in dem für das folgende Jahr bestimmten Almanach royal findet sich sein Name als einer der fünf demonstrateurs royaux en chirurgie" aufgeführt, mit der Lehrbezeichnung,,matière chirurgicale". Lange Zeit hat QUESNAY dieses Lehramt nicht seinem vollen Umfange nach ausgeübt. Denn schon zwei Jahre danach (Almanach für 1742) taucht ein zweiter Name neben ihm auf, der von da an überhaupt nicht mehr von seiner Seite weicht. Es ist derjenige seines (damaligen oder späteren ?) Schwiegersohnes PRUDENT HÉVIN. Dieser wird anfangs als ,,substitut" aufgeführt. Schon im nächsten Jahre dreht sich indessen das Verhältnis um. HÉVIN erscheint als ,,demonstrateur", QUESNAY als ,,substitut". Das bleibt so unverändert bis zum Jahre 1749, wo der Name QUESNAY zum letztenmale in den Pariser Rubriken notiert ist, um vom folgenden Jahre an unter Versailles aufzutreten. HÉVIN soll ein ausgezeichnetes Lehrtalent besessen haben1), und wahrscheinlich war dies der Grund, warum QUESNAY, der seine Zeit wohl für andere Dinge gebrauchte, ihm den Unterricht gerne übertrug. Wann die Verehelichung der Tochter QUESNAYS stattgefunden, weiss man nicht genau. MARIE-JEANE NICOLE war, wie wir uns erinnern, im Oktober 1723 geboren und befand sich sonach zur Zeit, wo der Name HÉVIN neben demjenigen ihres Vaters zum erstenmale auftritt (1742) im heiratsfähigen Alter von beiläufig 19 Jahren. Vier Kinder, darunter zwei Söhne, sind dieser Ehe entprungen. Mittlerweile war die erste litterarische Frucht der neuen Akademie herangereift. Nach zwölfjähriger sorgfältigen Vorbereitung trat 1743 der erste stattliche Band der,,Mémoires de l'Académie royale de Chirurgie" vor das Publikum, um Rechenschaft über die bisherige Wirksamkeit. und die Ziele der neuen Anstalt zu geben. Die Publikation machte sofort das gröfste Aufsehen, sowohl bei den Medizinern, wie bei den Chirurgen. Brachte sie doch eine Reihe von selbständigen fachlichen Untersuchungen, darunter mehrere von QUESNAY selbst, welche wirkliche Förderungen der Wissenschaft bedeuteten. Was aber die gröfste Aufmerksamkeit erregte, das war die Préface des Sekretärs, worin das Programm der Akademie nach der praktischen wie theoretischen Seite 1) Art. HÉVIN in der Biogr. univ. Zeitschr. f. Litt. u. Gesch. d. Staatsw. III. 18 medizinische Fakultät aufzähme. Denn sie allein veien in males Neben QUESNAT waren es namentlich GARESTO und der pe Noch eine andere und umfangreichere Schrift in dieser Sache wird Endlich nach siebenjährigen wechselvallen Kangle ward de 1. Es sei bei der Akademie für Chirurgie ein eigener Lelegang von drei Jahren, der sich über alle Zweige der Theorie un entreten babe, einzurichten 2. Daneben solle eine école pratique d'anatomie et d'options chirurgicales" zur Anleitung für die unmittelbare Ansthung des Be rafes bestehen. rbefreiheit in Preussen. der Preufsischen Monarchie. ber 1808.') Zeiten sichtbar gewordene Mangel an n Absicht des städtischen Gemeinwesens Gemeinen, das jetzt nach Klassen de Interesse der Bürger und das rfniss einer wirksamern Theilnahme der ng des Gemeinwesens, überzeugen Uns tädten eine selbstständigere und bessere rgergemeinen einen festen Vereinigungsen eine thätige Einwirkung auf die Verizulegen und durch diese Theilnahme 1 erhalten. desväterlichen Absicht, verleihen Wir, acht und Vollkommenheit, sämmtlichen chstehende Ordnung. . . n hier lediglich eine kurze Ersehr kleinen Teile ihres Inhalts, das Gebiet dieser Abhandlung en Mitte des Jahres 1808 den GeREY beauftragt, Vorschläge über sungen zu machen, was auch im g des Entwurfes einer Konung zu seinen Vorschlägen hatte n Menschen, ewige Vormundschaft öffentlichen Angelegenheiten gebe diese an Umfang gewinne, um so bei MEIER, Reform der Verwaltungsssischen Städte-Ordnungen, Breslau 1840, 3. Bei den öffentlichen Prüfungen seien aus der medizinischen Fakultät der Dekan und zwei Beisitzer einzuladen. Denselben solle gestattet sein, während der ersten Stunde Bemerkungen zu machen und Fragen zu stellen. In den drei folgenden Stunden, welche der Akt noch dauert, hätten blofs die Chirurgen zu fragen. Diesen komme auch allein das Recht zu, über die Lossprechung der Eleven abzuurteilen. Damit hatten die Chirurgen im wesentlichen ihre Ansprüche durchgesetzt. Den Eintritt in die Fakultät und damit die absolute Ebenbürtigkeit hatten sie jedoch nicht erreicht. Ausdrücklich heifst es vielmehr im Artikel XX des Erlasses ,,que sous prétexte de ces titres (d'école et de collège) les chirurgiens puissent s'attribuer aucun des droits des membres et suppôts de l'université de Paris". Erst der grofsen Revolution war es vorbehalten, bei der im Jahre 1794 erfolgten Reorganisation des Heilstudiums, die Fakultät mit der Akademie, und zwar zunächst unter dem Namen „,école de santé", zu vereinigen. Beim zweiten Bande der Memoiren, welcher im Jahre 1753 erschien, war QUESNAY, der mittlerweile nach Versailles berufen worden war, nicht mehr beteiligt. Der Band war von seinem unmittelbaren Nachfolger im Sekretariate, MORAUD, redigiert worden. Er selbst wird darin als,,sécretaire vetéran" aufgeführt. Noch ein dritter (1757), vierter (1768), fünfter (1776) und sechster Band (1778) der Memoiren kamen heraus, die meisten unter dem Sekretariate LOUIS. Keiner derselben erhält mehr Beiträge aus der Feder QUESNAYS. Doch werden darin regelmäfsig dessen spätere selbständige Werke mit Auszeichnung angezeigt. (Fortsetzung folgt.) Auf dem Wege zur Gewerbefreiheit in Preufsen. Von Kurt von Rohrscheidt. (Schlufs.) X. Abschnitt. Ordnung für sämtliche Städte der Preufsischen Monarchie. Vom 19. November 1808.1) Motive. Der besonders in neuern Zeiten sichtbar gewordene Mangel an angemessenen Bestimmungen in Absicht des städtischen Gemeinwesens und der Vertretung der Stadt-Gemeinen, das jetzt nach Klassen und Zünften sich theilende Interesse der Bürger und das dringend sich äussernde Bedürfniss einer wirksamern Theilnahme der Bürgerschaft an der Verwaltung des Gemeinwesens, überzeugen Uns von der Nothwendigkeit, den Städten eine selbstständigere und bessere Verfassung zu geben, in den Bürgergemeinen einen festen VereinigungsPunkt gesetzlich zu bilden, ihnen eine thätige Einwirkung auf die Verwaltung des Gemeinwesens beizulegen und durch diese Theilnahme Gemeinsinn zu erregen und zu erhalten. Zur Erreichung dieser landesväterlichen Absicht, verleihen Wir, Kraft dieses aus Königlicher Macht und Vollkommenheit, sämmtlichen Städten Unserer Monarchie nachstehende Ordnung. Die Städteordnung von 1808 kann hier lediglich eine kurze Erwähnung finden, da sie nur mit einem sehr kleinen Teile ihres Inhalts, wenn auch bedeutungsvoll genug, in das Gebiet dieser Abhandlung hineinragt.2) STEIN hatte bereits gegen Mitte des Jahres 1808 den Geheimen Kriegsrat und Polizeidirektor FREY beauftragt, Vorschläge über eine Organisation der Munizipalverfassungen zu machen, was auch im Juli desselben Jahres unter Beifügung des Entwurfes einer Konstitution geschah. 3) In der Einleitung zu seinen Vorschlägen hatte FREY ausgeführt, Zutrauen veredle den Menschen, ewige Vormundschaft hemme sein Reifen, Anteil an den öffentlichen Angelegenheiten gebe politische Wichtigkeit, und je mehr diese an Umfang gewinne, um so 1) S. d. G. u. V. S. 324 ff. 2) Vgl. die ausführliche Darstellung bei MEIER, Reform der VerwaltungsOrganisation S. 275 ff., sowie RÖNNE, die Preussischen Städte-Ordnungen, Breslau 1840, S. 11 ff. 3) B. No. 2. |