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kenntlich charakterisiren müßten, falls derselbe noch in dem Stande wäre, in welchem er ihn an M. geschickt hatte. » Aber daran dächte R. nicht, daß der Gagnier auf den sich M. berief, ein von dem seinigen verschiedener Gagnier seyn konnte;

daß er R. der facilste Mann in solchen Fällen, wie ich von seinen Schülern weiß, sein Exemplar an einen andern, mit der ausdrücklichen Erlaub. niß, die Leidner Varianten abzuschreiben, gegeben haben konnte; oder daß ein schlechter Mensch, dem er sein Exemplar geliehen, diese Abschrift oh. ne sein Vorwissen gemacht haben, und also noch ein 2tes Exemplar von der Art existiren könne.-An alle diese mögliche Fälle dachte, R. in seinem Affekt nicht, sondern fährt fort in seinem Briefe an H.

Wie könnte ich, der ich Mosheimer nie gesehen ha be, in dessen Bibliothek ich nie gewesen bin, mit dem ich nie den geringsten Verkehr gehabt habe, wissen, wie das Buch inwendig und auswendig aussieht? Thun Sie mir doch, mein werthester Hr. Prof. die Liebe und übers fallen den Hrn. HR. M. und lassen sich das vorgebliche Mosheimsche Exemplar weisen, und sehen nach, ob Sie die von mir angegebenen Wahrzeichen darin gewahr werden.

Auf diesen Brief vom 26. Febr. 1768 an H. folgte ein 2ter an ebendenselben vom 22. März. R. schreibt darin:

Jh danke meinem lieben Gott, daß die Sache mit Hr. HR. M. so weit gediehen ist. Meine Betrachtungen über desselben seltsame Forderung werden Sie in der Vollmacht finden. hat man mit Leuten von so grillen. haften Einfällen zu thun, so kann man sich unmöglich des Unwillens enthalten.

Und ein 3ter Brief an H. vom 3. Mai schließt sich mit den Worten:

Ich bin Ihnen für Dero Mühwaltung in der Eache mit Hr. M. gar sehr verbunden. Das heißt wohl recht, dem Löwen (oder soll ich dem Wolfe sagen?) seine Bou. te aus den Zähnen geruct.

Was das für eine seltsame Foderung, was das für grillenhafte Einfälle von M., gewesen, weiß ich nicht: ich habe die Vollmacht nicht vor mir.

Weder Löwe noch Wolf! sondern Vergesse ner.- Wehe uns arbeitsamen Gelehrten wenn wir Bücher borgen, und die Rückgabe, so wie die Ei. genthümer die Rückforderung vergessen, und wir nach Olympiaden gemahnt werden, uns aber nicht sogleich besinnen können, sondern wohl gar behaup ten, wir hätten das Buch entweder nicht bekoms oder wieder abgeliefert.

men,

Wehe uns, sage ich, wenn man uns in fol ́chen Fällen, die beinahe unvermeidlich sind, eines vorschlichen Abläugnens bezüchtigt, und das

vergessene Buch eine Beute heißt, die man dem Wolfe aus den Zähnen rücken muß!...

So viel ist indessen gewiß: M. hatte, vor dem Mai 1768, so wohl das von Kocher abgelieferte Mscpt. (dessen er sich vielleicht, bei der ersten Mahnung nach 13 Jahren, auch nicht sogleich, beim ersten Überfall, zu befinnen gewußt) als den Reiskeschen Gagnier (den er eine Zeitlang mit seinem eignen, den Nosheimschen, verwechselt hatte) zurückgegeben.

VI.

Alles war in Ordnung zwischen M. und R. Seit dem April 1768.

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R. mag wohl in seinem Leben nie erfahren,

nicht einmal je darüber nachgedacht haben, wie die Sache mit seinem und dem (erwiesen eristi renden) Mosheimischen Gagnier zusammenhinge. Aber achtzehn Jahre nachher, wieder ein Auftritt: 9 Jahre nach N—es Tod, veranlaßt durch dessen Fr. Wittwe, der es Gott verzeihe!

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R. schrieb, im nächsten Jahr nach geendigter Fehde 1769, sein Leben. Er starb 1774.

Erst 1783. (Die Zuschrift ist vom 12ten Febr.) lies seine Fr. Wittwe dieses Leben-drucken. M. bekam es erst spät (1786), nach einer schweren langwierigen Krankheit,' zu lesen, und bemerkte

darin, außer andern Anzüglichkeiten gegen sich, die Stelle S.

127.

Im J. 1754 hatte ich ihm meine Annales Moslem, zuges schickt, und ihn gebeten in den Commentariis Goetting: sie zu recensiren, und damit er desto besser im Stande wäre, folches zu thun, schickte ich ihm mein Exemplar de vita Muhamedis a Gagniero, Oxon. 1723. mit, zu welchen ich die Varianten aus dem Leidner Codice hinzugefchrië. ben hatte. Allein nicht nur gewährte er mich meince Bitte nicht, sondern

Michaelis, der im lebendigen Gefühl seiner wahren und allgemein anerkannten Größe bekannte lich fast nie von den gegen ihn gedrückten anong. mischen Lästerungen Notiz nahm diesen Mana empörten gleichwohl jene, hier zum zweitenmal ans gebrachte Gedanken - Striche eines Verstorbes nen, die wirklich in diesem Context pasquillantisch

Denn hätten diese Striche nicht Leser, die M. von der Seite nicht kannten, und doch von dem alten Zwiste vor vielen Jahren etwas gehört hatten, auf den Verdacht bringen können, M. habe das Buch nicht wieder zurückgegeben, habe es abgeläugnet ic.

Hätte M. damals (1786) nicht vergessen gehabt, daß er schon im Jahr 1768 alles das vers geffen hatte, was wegen Gagnier im J. 1755. zwischen ihm und R. verhandelt worden; wäre er fich der R-schen Briefe bewußt gewesen, die er Deutschl. sø St

N

noch in guter Berwahr hatte, und die ich hier vor meinen Angen liegen habe; und hätte er diese Briefe aus einem 40jährigen Wuste von Correspon denz wir Gelehrte haben keine Knechte, Registra toren oder Secretäre genannt herausfinden können: so hätte er seiner Würde gemäß in öffent. lichem Drucke dagegen sagen können, und gegen einen Verstorbenen sagen müssen:

1

R. begeht Gedächtnißfehler. Seine Annales Moslem. habe ich wirklich in den Götting gel. Anz. recensirt, er dankte mir dafür. In den Commentariis der Cocietat konnte ich sie nicht recensiren, denn da wurden nie Bücher recensirt: in den Relatt. de libris novis fonnte ich es auch nicht, denn diese hatten eben damals aufgehört. Auch schickte er mir feinen Gagnier nicht mit den Annal. Mostem., sondern über 6 Monate nachher, wie meine Recension von den Annal, Meslem bereits gedruckt war. Die Gedankenstriche gehen vermuthlich auf eine bereits vor 18 Jahren abgethane Sache. R. hatte mir 1755 den Abulfeda im Manuser. und den Gagnier gedruckt, aber mit seinen beigeschrie benen Varianten, geliehen, und føderte mir beyde in 13 Jahren nicht ab; daher vergaß ich beide. Im Jahr 1768 mahnte er mich: auf das Msct. besann ich mich bald, und gab es zurück, auf seinen Gagnier, aber konnte ich mich lange nicht besinnen, weil ich selbst ein Exemplar davon, gerade auch mit den Reiskischen Va rianten am Rande, aus der Mosheimschen Auction feit 1756 besaß. Endlich klärte sich die Sache auf: ich hatte 2 Gagniers liegen, fand den Reiskischen wieder

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