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B. mit einander handgemein werden.

A. Es ist doch in der That unbegreiflich, wie ein Moser, den ich sonst innig hochgeschäßt habe, sich so weit habe vergessen können, daß er seinen Gefährten auf dem Wege der Publicitat als einen Unruhstifter in übeln Ruf zu bringen sucht, und das bloß deswegen, weil er die Rechte und Pflich: ten der Unterthanen, auf den bürgerlichen Vertrag gründet, und das längst vermoderte göttliche Patent, wodurch Neco und Philipp von Epanien das Recht erhielten, zu fordern, daß man, ihrem Schwerte geduldig den Häls darreichen sollte, nicht weiter will gelten lassen.

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B. Religio, quantum potuit, suadere malorum. Laffen Sie dem übrigens verehrungswürdigen Manne diese Schwachheit.

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A. Das ist es eben, was ich von Ihnen for: dre. Sie sollen nämlich deßwegen, weil einige Schriftsteller keinen rechtmäßigen Beruf aufzuweis sen und andere neben ihren großen Eigenschaften auch Schwachheiten haben, die Schriftsteller überhaupt nicht verächtlich behandeln.

B. Aber glauben Sie denn im Ernst, daß die Schriftsteller die Regierung von schlechten Maaß. regeln abhalten können?

A. Und warum zweifeln, Eie daran?

B. Weil das müßige Volk der Schriftsteller

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nicht eben sehr geschickt ist, nüßlichen Rath zu ers theilen; denn sie kennen weder den Gang der Ge: schäfte noch das Bedürfniß des Staats.

A. Wird wohl eine Kenntniß des styli Curiae erfordert, um allgemein Betrachtungen über den Zweck und das Wesen des Staats anzustellen?

B. Meinetwegen mögen sie über den Staat im Allgemeinen philosophiren so viel sie wollen: aber werden sie dadurch auch geschickt, diese allgemeine Regeln auf besondre Fälle anzuwenden, um die von der Regierung ergriffenen Maaßregeln zu beur .theilen?

A. Nicht immer. Aber sollte nicht zuweilen die Regierung gegen jene Grundsäße so offenbar verstoßen haben, daß man nur die Augen aufthun darf, um die Abweichung von der Regel wahrzunehmen?

B. Für eine so blinde Regierung kann kein Schriftsteller Brillen schleifen.

A. Sagen Sie das nicht. Wie viele gibt es nicht, welche das Staatsruder ergreifen, ohne je ‚mals über jene allgemeine Grundsäge nachgedacht zu haben. Aber, unter uns gesagt, meine Hoffnung, daß der, welcher den Fehler gemacht hat, ihn von selbst wieder gut machen werde, ist äuferst geringe. Mehr rechne ich auf die Collegen, Feinde, Neider, dessen, der den Fehler gemacht Deutschl. 2s St.

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hat, und vorzüglich auf die, welche gerne seine Stelle haben möchten. Überdieß läßt sich auch sel ten der Meinung des Publici lange widerstehn. Man muß also den Fehler verbessern, oder denen die es besser verstehen, weichen.

B. Wie, wenn aber nicht gegen die Grund, fäße sondern nur gegen deren Anwendung versto Ben worden ist, wird alsdann wohl der Schriftsteller eingreifende Bemerkungen machen können?

A. Nehmen Sie denn an, daß alle Schrift: steller Leute ohne Erfahrung sind? Gibt es nicht Geschäftsleute, die ihre Nebenstunden der Beleh: rung des Publici widmen?

B. Nun, wenn ich Ihnen auch diese Art freiwilliger Stände hingehn lasse, so wünschte ich doch nicht, daß es dem deutschen Volke einfiele, sich in Art des Englischen zu versammeln, um der Regierung Vorstellungen zu übergeben. Sie haben ja wohl in Zeitungen gelesen, daß man auch dort diesen Unfug nicht länger dulden will.

A. Wo gewiffe Sachen noch nicht eingeführt sind, kann der erste Versuch leicht Unordnungen veranlassen, Ich würde daher in Deuschland eben nicht zu Volksversammlungen nach Art der Englis lischen rathen. Wer einer gewissen Freiheit noch nicht gewohnt ist, ist nur gar zu geneigt, sie zu mißbrauchen. Es fehlt uns aber auch in Deutsch.

land nicht an ordentlich eingerichteten Zusammens künften der Staatsbürger in Collegien und Zünf ten und ich sehe nicht ein, was diese hindern könn te, durch ihre Vorsteher und Repräsentanten Ge: genvorstellungen zu übergeben. Dieses Recht, zu bitten, ist im Preußischen Gesetzbuche ausdrücklich geheiliget worden. *) ·

*) Preuß. Geseßbuch Th. 2. Titel 20. §. 156.: Dagegen steht einem jeden frei, seine Zweifel, Einwendungen, und Bedenklichkeiten gegen Gesetze und Anordnungen im Staate, so wie überhaupt seine Bemerkungen und Vorschläge über Mängel und Verbesserungen sowohl dem Oberhaupte des Staats, als den Vorgeseßten des De. partements, anzuzeigen; und legtere sind dergleichen Anzeigen mit erforderlicher Aufmerksamkeit zu prüfen berpflichtet.

IV.

Goslar.

Gostar eine kaiserlich freie Reichsstadt, auf dem Unterharze am Rammelsberge, ward von Heinrich dem Finkler im Anfange des zehnten Jahrhunderts erbaut. Kaiser Konrad II. versah die Stadt ge, gen die vielen Raubschlösser, mit welchen der Harz angebauet war, mit einer Mauer, welcher Heins rich IV. 128 Thürme zufügte und wovon mehrere noch unversehrt vorhanden sind. Dies war um fo nöthiger, da das Gebirg von Straßenräubern wim: melte, Dieses Handwerks besonders berühmt wa ren die Grafen von Wernigerode, Stollberg, Mans: feld, Blankenburg 2c. ic. ic. Einem der Lesteren, Namens Siegfried von Blankenburg, bekam es in: dessen sehr übel. Die Goslarer erwischten den Herrn Grafen im Jahr 1280, als er das Jahr vorher den Bürgern ihre Schweine und Kühe von den Weiden getrieben, und eben im Begriff war Nachlese zu halten. Sie legten ihm zur Buße auf, für seine Kosten einen Thurm vermuthlich den

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in welchen sie ihn eingesperrt hatten neuzuers bauen. Dies soll der noch jetzt vorhandene Weberthurm seyn, an dem die Inschrift zu lesen:

»Hättest Du nicht genommen Kühe und Schweine, «So wärst Du nicht kommen herreins, «

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