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recht mit dem Naturrechte vorgetragen wird, ist jenem mehr nachtheilig, als zuträglich. Wenn die Staatsrechte ihren Anfang nehmen, haben die Men schenrechte schon aufgehört. Man trenne also auch in der Form, was in der Sache selbst getrennt ist. Es ist freilich Nichts bequemer, als mit einem Paar Ideen, die man aus sich selbst herausgesponnen hat, überall auszulangen. Eben weil man bestimmen will, wie die Welt seyn sollte, gibt man sich nicht die Mühe, sich darum zu bekümmern, wie sie wirklich ist. Dieß wollte nun Schlözer verhindern; er wollte nicht, daß man, sobald man den Hammer aus der Hand legt, glauben sollte, auch im Stande zu seyn, das Staatsruder zu führen, weil doch dazu nur eine leere Hand erforderlich wäre; er wollte verhindern, daß nicht der Advocat glauben sollte, er sey ein Staatsgelehrter, weil er eine auf wenig Säße eingeschränkte Metaphysik des Rechtes stu: diert, und große Übung im Schwagen erlangt habe.

A. Schlözers gute Absicht verkenne ich nicht; aber, wie es mir scheint, hat er das, was recht, und das, was zuträglich ist, nicht hinlänglich unter: schieden. Was mit Recht geschehn könne, kann man sehr wohl wissen, ohne darum auch die Ges schicklichkeit zu haben, das, was recht ist, auf eine nüßliche Weise zu. thun. Wenn nun der Rechtsgelehrte deswegen, weil er weiß, was recht

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ist, sich auch die Geschicklichkeit zutraut, den Staat regieren zu können, so handelt er eben so widers finnig, als, wenn er deßwegen, weil er weiß, wie weit er sein Grundstück bebauen darf, auch zu wissen glaubte, wie er es bebauen müsse, damit es einträglich werde. Es würde aber auch der Ökonom nicht weniger widersinnig handeln, wenn er daraus, weil es ihm nachtheilig sey, fremdes Vieh auf seiner Wiese weiden zu lassen, schließen wollte, daß er dem Nachbar die Weidegerechtigkeit nicht verstatten dürfe.

B. Sollten Sie nicht Schlözern eine falsche Meinung unterlegen? Eine solche Verwechslung des Rechtlichen und Nüßlichen finde ich bei Schiözern nicht, ob gleich, wenn vom gemeinen Besten die Rede ist, das Rechtliche und Nüßliche einerley feyn dürfte. Aber, wenn Ihnen Staatsphilosophie nicht ein bloßes Luftmeteor werden soll, so werden Sie den Menschen in seinen verschiedenen Lagen kennen müssen, und Geschichte und Antropologie werden die Grundsteine zu Ihrem Gebäude liefern.

A. Ob ich gleich daran zweifle, daß die Geschichte, welche mich nur über das, was da ist, nicht aber über das, was da seyn sollte, belehrt, Grundsteine zu einem Gebäude des Staatsrechts liefern könne, so gebe ich doch zu, daß sie mir den Grund und Boden anweist, auf welchem das Deutschl. is St.

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Gebäude stehn oder nicht stehn kann. Aber was hindert mich, die von der Geschichte und Antropologie gelieferten Säge in der Metapolitik zu nußen? Deßwegen glaube ich, daß es schädlich feyn würde, wenn das Schlözersche System die Folge haben sollte, daß das Staatsrecht gar nicht mehr im Zusammenhange mit dem Naturrechte vorgetragen würde: ich glaube aber auch, daß es dienlich wäre, das Staatsrecht noch einmal im Zusammenhange mit den übrigen zur Staatsge. lahrtheit gehörigen Wissenschaften zu studieren.

B. Sie glauben also, daß das Studium der Staatsgelahrtheit überhaupt und des Staatsrechts insbesondere von großer Wichtigkeit sey, und daß es besonders auf Universitäten getrieben werden müsse?

A. Davon bin ich so sehr überzeugt, daß ich keinen zu einem Staatsamte lassen würde, wel cher nicht auch in dieser Wissenschaft wäre geprüft worden.

B. Hierin kann ich doch mit Ihnen nicht ganz übereinstimmen. Man würde dadurch lauter Raisonneurs bilden, die, anstatt zu thun, was ihres Amtes ist, die Regierung überall meistern wollten. Ich würde dieses Studium -nur Don denen fordern, welche künftig, in wichtigen Äme tern dem Staate zu dienen, bestimmt wären.

A. Damit die Andern desto schlechter raiso, nirten? Ich würde doch, wenn einmal raisonirt wird, das bessere Raisonnement dem schlechtern vorziehn; denn das Raisoniren bleibt doch in kei nem Falle aus. Können Sie wohl vorher wissen, was aus dem Menschen, der jezt mit dem Posten eines Unter-Richters zufrieden seyn würde, mit der Zeit werden kann.

B. Wenn er sich durch seinen Kopf und durch seine Geschicklichkeit in Geschäften empor gehoben hat, so kann er das Versäumte in der Folge nachholen.

A. Dazu würde ich nicht rathen. Wer sich durch seinen Kopf in die Höhe gebracht hat, glaubt auch an diesem genug zu haben. Deßwegen ist es gut, daß ein Jeder wenigstens das Staatsrecht studirt; allein ich gehe jest weiter. Sehn Sie nur, welchen treuen Schüler Sie an mir gezogen haben. Eben deßwegen, weil, wie Sie selbst be haupten, die Philosophie allein nicht hinreicht, will ich auch, daß der wichtige Mann mit allen den Kenntnissen ausgerüstet sey, welche Schlözer zum Staatsmanne erfordert. Diese Wissenschaften müssen aber nicht das Monopolium des Adels oder derer seyn, welche sich besonders den Staatsges schäften widmen.

B. Sollten Sie nicht von dem bloßen Universitätsgelehrten zu viel fordern?

A, In Deutschland muß man von den Universitäten Alles fordern. Das, was Deutschland besonders eigen ist, besteht eben in dem großen Einflusse der Universitäten auf die Regierung. Vielleicht liegt der Grund, weßwegen die Deut. schen zwar langsam, aber sicher im Guten fort. schreiten, eben in der wissenschaftlichen Behand. lung der Regierungsgeschäfte. Deßwegen lassen wir uns nicht so leicht durch unbestimmte Begriffe irre leiten, und man dürfte vielleicht nur die Ge schichte unsrer Universitäten z. B. von Leipzig, Halle, Jena und Görtingen studieren, um daraus die Veränderungen, welche in den verschiedenen deutschen Staaten vorgefallen sind, zu erklären. Thomasius dürfte in der Brandenburgischen Geschichte eine größere Rolle spielen, als mancher berühmte Feldherr, und Pütter ist vielleicht in dem deutschen Reiche eine wichtigere Person, als mancher Reichsgeneralfeldmarschall.

B. Der Einfluß der Gelehrten ist wohl nicgends zu leugnen. Aber darin steckt eben der Unterschied zwischen Deutschland und andern Staaten, daß nicht jeder Schriftsteller, und wenn er auch der Liebling der Nation wäre, in Deutschland so schnelle Wirkungen hervorbringen kann, als ander

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