網頁圖片
PDF
ePub 版
[ocr errors]

Alexios III. gedacht haben, der seinen Bruder vom Thron gestürzt und geblendet hatte? Es bliebe nunmehr 'der vater' zu ermitteln, der 'bi dem kinde untriuwe findet'! Wie künstlich ist ferner die Annahme (S. 75), gerade Walthers Verse gegen den Reichtum der Geistlichkeit hätten Feinden Ottos IV. als Unterlage für ihre Angriffe gedient, und das hätte dem Dichter, wie Verfasser nicht zweifelt, die Ungnade des Kaisers eingebracht! Otto wird sein Gut damals eben für andere Zwecke gebraucht haben, und die Enttäuschung darüber führte zum Parteiwechsel Walthers. Das Scheltgedicht auf den weinkargen Abt von Tegernsee wird S. 76 umgedeutet als eine Verteidigung der geschädigten Mönche, denen ihre Weinberge bei Bozen gewaltsam entrissen sind, wie Verfasser aus einer darauf bezüglichen Urkunde Ottos IV. entdeckt. Für eine solche Auffassung bieten die Verse selbst nicht den geringsten Anhaltspunkt, und man würde sie daher als verfehlt betrachten müssen, auch wenn W. Erben nicht im Neuen Archiv XX, 359 ff. nachgewiesen hätte, dafs es sich bei dieser Urkunde um Verwechselung Ottos IV. mit Otto III. handelt. Der Schwerpunkt des Buches liegt in den beiden der Darstellung beigegebenen Untersuchungen, von denen die erste den Zeitpunkt von Walthers Scheiden aus Österreich in den Frühsommer 1198 festlegen möchte. Man hat jedoch den Eindruck, als habe auf dies Ergebnis bereits die zweite Untersuchung unwillkürlich eingewirkt. Jedenfalls ist kein Grund ersichtlich, warum Walther nicht schon während der Abwesenheit des Herzogs Friedrich den Wiener Hof einmal verlassen haben sollte, und so gewinnt man für die Ansetzung des berühmten Spruches: 'Ich hôrte ein wazzer diezen' (8, 28), von dessen Auslegung und Datierung fast die ganze umfangreiche zweite Untersuchung handelt, zunächst freien Spielraum.

Als ein gesichertes Ergebnis, zu dem inzwischen selbständig auch Roethe (Ztschr. f. deutsches Alt. 44, 116) gekommen war, darf die Auslegung der 'armen künege' (9, 14) nicht als der deutschen Thronkandidaten, sondern als wirklicher Könige bezeichnet werden, die aber im Verhältnis zu dem Vertreter der Reichsgewalt als arm, abhängig, niederen Ranges erscheinen. Zu den angeführten Stellen, die den Sprachgebrauch der staufischen Reichskanzlei betreffs der 'reguli' oder 'reges provinciales' veranschaulichen, möchte ich Belege aus einem Ende 1161 verfassten Berichte des kaiserlichen Notars und Kapellans Burchard fügen, eines Kölners, der von Rainald von Dassel in die Politik eingeführt war und noch 1178 in der Kanzlei amtierte (vgl. Scheffer-Boichorst, Ztschr. f. Gesch. des Oberrheins N. F. IV, S. 457). Da wird (Sudendorf Registr. II, 187) der König von Ungarn ein 'regulus' genannt. Aus Furcht vor Barbarossa 'omnes caeteri terrarum reges contremiscunt et conveniunt in unum

adversus dominum suum Romanum imperatorem'. Das bezieht sich nicht nur auf den griechischen Kaiser, den König von Ungarn, sogar auf orientalische Herrscher, sondern 'idem timent reges Hispanus, Barcilonensis, Francigena, Daciae'. Von Roland und seinen Pseudokardinälen aufgestachelt, 'omnes reguli timore et odio magis imperatoris, quam intuitu iusticiae illum in papam suscipere presumunt' - eine Stelle, die dann in

der Kölner Königschronik S. 107 stark abgeschwächt ist. Ganz offenkundig ist oben die Anlehnung an die Bibelworte Act. 4, 26: 'Astiterunt reges terrae et principes convenerunt in unum adversus Dominum et adversus Christum eius', und ich möchte wenigstens zur Erwägung stellen, ob nicht dieselben Worte auch Walther vorschwebten, als er dichtete: 'die zirkel (der principes, die mit selbständigen Wahlplänen gegen den Vertreter der Reichsgewalt zusammenkommen) sint ze hêre, die armen künege dringent dich'. Schon diese Vertrautheit mit den Vorstellungen und dem Sprachgebrauch der Regierungskreise läfst auf irgend welche näheren Beziehungen Walthers zur staufischen Hofgesellschaft schliefsen, und dafs der Spruch nicht vor österreichischen Landherren, sondern im Kreise der Reichsministerialen gesungen ist, diese Folgerung Burdachs wird wohl ebenfalls allgemein anerkannt werden. Welcher Art indes diese Beziehungen gewesen sind, bleibt völlig unsicher. Schon die Berührung mit irgend welchen staufischen Ministerialen genügt meiner Ansicht nach vollkommen, um das Eingehen Walthers auf die allgemeinsten Gedankengänge der damaligen Reichspolitik zu erklären. Dass aber der Dichter von den Beamten der staufischen Kanzlei geradezu als offiziöses Organ benutzt worden sei, wird durch die Ausführungen des Verfassers auch nicht einmal wahrscheinlich gemacht. Die angeblichen Anklänge seiner Sprüche an offizielle Schriftstücke, die das erhärten sollen, sind allgemeinster, unbestimmtester Art, und die sehr geprefste Ausdeutung des Verfassers ändert daran nichts; schwerlich wird er mit dieser Annahme allgemeine Zustimmung finden. Direkte Beziehungen Walthers zur Kanzlei Philipps sind nicht gerade unmöglich, aber mehr lässt sich darüber bislang nicht sagen.

Ebenso ist dann das künstliche Gebäude, das aufgeführt wird, um die Datierung jenes wichtigen Spruches mit Ende Juni 1198 zu erweisen, unhaltbar und bereits durch die Ausführungen von Wilmanns (Ztschr. f. d. A. 45, 427 ff.), wie mir scheint, völlig erschüttert. Noch ausdrücklicher, als schon er es gethan hat, möchte ich den Widerspruch betonen, der darin liegt, dass ein begeisterter staufischer Anhänger dem Gegenkandidaten Otto sogar noch vor seiner Krönung den Titel eines armen Königs im obigen Sinne zubilligen sollte, während er das Königtum Philipps, solange er nicht offiziell gekrönt sei, negiert. Im übrigen will ich Wilmanns Argumente nicht wiederholen und nur noch auf die Unwahrscheinlichkeit hinweisen, dafs ein Dichter, der Fühlung mit den Hofkreisen, nach Burdach gar Beziehungen zur Reichskanzlei hatte, noch in den zwanziger Tagen des Juni eine scharfe Spitze gegen den König von Frankreich gerichtet haben sollte, mit dem Philipp am 29. Juni ein Freundschaftsbündnis schlofs. Derartige Verträge werden nicht von heute auf morgen gemacht, eine Annäherung und wenn auch kurze Verhandlungen mufsten vorhergehen, und wahrscheinlich hatte Philipp II. August etwaige eigene Wünsche doch bereits zurückgedrängt und eine staufenfreundliche Schwenkung seiner Politik vollzogen, sobald die gefährliche und aussichtsvolle welfische Thronkandidatur auf den Plan trat, also seit etwa Ende März. Sodann möchte ich Burdachs Hypothese eine weitere Stütze neh

men, indem ich bestreite, dafs bei den Wahlvorgängen des Jahres 1198 auf seiten der niederrheinischen Partei die Tendenz waltete, die Zahl der Wahlberechtigten zu beschränken (S. 248 ff.). Es genügt ein Verweis auf die in dieser Hinsicht auch von Seeliger durchaus anerkannten Darlegungen von Lindner, Die deutschen Königswahlen S. 95 ff. Nun gar, dafs den freien Herren und Ministerialen das Recht des Konsenses vorenthalten, die Bedeutung der Huldigung, der Acclamation und des Treueides herabgedrückt werden sollte, dafs die staufischen Reichsministerialen darauf eine leidenschaftliche Antwort fanden, indem sie die Krönung Philipps in Mainz was doch nur Notbehelf, kein 'moralischer Trumpf' und zwar unter der doch ganz selbstverständlichen Teilnahme des ganzen Volkes vollziehen wollten, diese und so manche andere der hier vorgebrachten Behauptungen sind eben nur Behauptungen.

war

Walthers Spruch ist nicht eine 'poetische Umschreibung der Einladung zur Mainzer Krönungsfeier, sondern mit Wilmanns in die Zeit der Unsicherheit und Spannung vor der Märzwahl Philipps zu setzen; freilich nicht mit Gewissheit eben in jene Märztage, denn schon SchefferBoichorst hat in der Hist. Ztschr. 46, 140 überzeugend nachgewiesen, dass die Annahme, die Fürsten hätten Philipp anfänglich nur zum Reichsdefensor wählen wollen, dann erst, wenige Tage später, zum König, unhaltbar ist, wenn sie auch in den Darstellungen, selbst in der neuesten von G. Winter, noch immer fortlebt. Nicht darin also können die Worte 'die zirkel sint ze hêre' ihre Erklärung finden, wohl aber in den seit etwa Weihnachten immer deutlicher hervortretenden Bestrebungen deutscher Fürsten, durch freie Wahl das beanspruchte staufische Erbrecht zu verletzen, vielleicht auch in der zuwartenden Haltung anderer, und gerade bei einem Anhänger dieses Erbrechtes ist es begreiflich genug, wenn er von den beiden Akten, die nach deutschem Staatsrecht die Kreation eines Königs ausmachten, nicht die Wahl, sondern die Krönung nachdrucksvoll hervorhebt.

Man wird geneigt sein, die Datierung des ersten Spruches von der des zweiten einigermafsen abhängen zu lassen, obwohl sich für eine bestimmtere Chronologie schwerlich ein Anhaltspunkt ermitteln läfst; denn dafs die Erwähnung von 'Frieden und Recht' auf den Krönungseid hinweisen und damit bereits in der Phantasie des Hörers das Bild der Königskrönung erwecken' solle, und dafs sich in dem S. 265 angeführten Aktenstück König Philipps ein irgend wie bemerkenswerter Anklang finde, sucht der Verfasser dem Leser vergeblich einzureden. Fafst man sammen, so ist das Ergebnis der Abhandlung für 'Walthers Lebensgeschichte' und 'die Chronologie seiner politischen Dichtung' nur gering anzuschlagen, während man gern zugestehen wird, dafs der Verfasser trotz vieler Verfehlungen zu der 'Vertiefung und Belebung des Bildes von Walthers Kunst' immerhin erfolgreich beigetragen hat.

zu

Zum Schlusse führe ich noch einige der kleineren historischen Berichtigungen oder Hinzufügungen an, die ich mir bei der Lektüre angemerkt habe. Dafs die S. 69 erwähnte Fürstenversammlung in Naumburg abgehalten sei, ist nur die haltlose Vermutung eines späteren Autors, vgl. Mon.

Germ. SS. XXX, 578 n. 7 und 382 n. 1. Zu dem von Walther in dem Gedicht 26, 3 ausgesprochenen Bekenntnis, er könne sich nicht zu dem Gebote der christlichen Moral aufschwingen, auch den Feind zu lieben (vgl. S. 92), möchte man die Worte Eberhards von Bamberg über Friedrich Barbarossa in Parallele setzen: 'nondum perfecte didicit etiam inimicos diligere' (Rahew. Gesta Frid. IV, 22 S. 211). Dafs Otto IV. nicht schon 1198 sich der Kurie gegenüber urkundlich verpflichtet hat (vgl. S. 153–155), ist neuerdings von Krabbo, Neues Archiv XXVII, 515 ff., sichergestellt. Die Politik Heinrichs VI. scheint mir S. 161 derjenigen seines Vaters gegenüber etwas überschätzt zu sein. Trifels ist oft als Staatsgefängnis benutzt; dafs Richard Löwenherz dort Achtung vor den Krönungsinsignien des Reiches lernen sollte (S. 163), ist eine seltsame Vorstellung. Die Belehnung Richards mit dem Arelat (S. 167) hat doch schwerlich stattgefunden, vgl. Bloch, Forsch. z. Politik Kaiser Heinrichs VI. S. 73 n. 3. Vorrechte der Erzbischöfe von Köln und Trier bei der Königswahl sind in staufischen Kreisen gewiss nicht anerkannt worden. Von den beiden Quellenbelegen S. 227 enthält der eine keine Anerkennung, bezieht sich der andere auf Rechte bei der Krönung. Wenige deutsche Königswahlen sind so legal vollzogen wie die Friedrichs I. (vgl. S. 232). In dem Vertrage Philipps mit Frankreich (S. 245 n. 1) ist die römische Kaiserkrönung ins Auge gefasst; die deutsche Königs wahl mochte man gelegentlich auch als ein 'eligere in imperatorem' bezeichnen, weil der deutsche König eo ipso designierter Kaiser war, mit Kaiser krönung aber kann stets nur die römische, durch den Papst zu vollziehende gemeint sein. Die Annahme des 8. September für den Tag der Krönung Philipps ist nicht ganz so unbegründet, wie S. 255 n. 1 gemeint ist; vgl. Reg. imp. V, 57. Die von Bretholz angenommene Verwechselung des Meissners mit Otto von Meran, die S. 295 gebilligt wird, ist nicht haltbar, vgl. meine Abhandlung Hist. Vierteljahrschrift III, S. 187. Zu der demokratischen Anschauung, die S. 297 näher ausgeführt wird, darf ich vielleicht ergänzend auf einen Aufsatz von P. Richter, 'Die Teilung der Erde' hinweisen, da er an einer für Litterarhistoriker etwas entlegenen Stelle: in Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung etc. XXIII, 25 ff., gedruckt ist. Konradin würde von den fahrenden Sängern schwerlich König genannt sein (vgl. S. 302), wenn er den Titel nicht eben aus seinen Erbreichen Sicilien und Jerusalem hergeleitet hätte; dafs er der Sohn eines Königs war, ist dafür gewils ohne Einfluss gewesen. Endlich erscheint mir die chronologische Bestimmung von Walthers Besuch in Lübeck S. 310 sehr unsicher.

Bonn.

K. Hampe.

Die Sprache der Buren. Einleitung, Sprachlehre und Sprachproben. Von Heinrich Meyer, Dr. phil., Assistent am Deutschen (Grimmschen) Wörterbuche. Göttingen, Wunder, 1901. XVI, 105 S. Durch die Arbeit niederländischer und kapholländischer Gelehrten ist in den späteren Jahren die Sprache der Buren Gegenstand wissenschaftlicher Forschung geworden. Die im Volke selbst herrschende Meinung,

die auch von niederländischen Sprachgelehrten von Rang geteilt wurde, wonach die Eigenart des 'Afrikanischen' dem europäischen Niederländisch gegenüber in dem Einfluís des Französisch der im 17. Jahrhundert nach Kapland ausgewanderten Hugenotten zu suchen sei, hat sich als irrig erwiesen; die romanischen Elemente im Kapholländischen entstammen einem anderen Idiom, dem es eine nicht geringe Zahl von Lehnwörtern und, wie es scheint, auch wichtige grammatische Eigentümlichkeiten verdankt: das Malaaisch-Portugiesische (Kreolische), zur Zeit der mächtigen Ostindischen Compagnie die allgemein verbreitete 'lingua franca' im Gebiete des Indischen Oceans und der angrenzenden Küstenlande. Im wesentlichen aber erscheint die Sprache der Buren als eine rein niederländische, in der Volkssprache des 17. Jahrhunderts wurzeln de Mundart, die, nach einem fremden Weltteil verpflanzt, sich zu einem 'hyperanalytischen', von allen früheren und jetzigen Dialekten des Holländischen abweichenden Sprachgebilde entwickelt hat, eine Mundart, die in ihrem Verhältnis zu den Idiomen der Eingeborenen oder Immigranten nicht-niederländischer Herkunft siegreich gewesen ist und in jüngerer Zeit grofse Gebiete des inneren Südafrika erobert hat, ohne in der alten Kapkolonie durch das sich immer mehr ausbreitende Englische verdrängt zu werden. Freilich hat sie sich, wie die stets wachsende Anzahl von Lehnwörtern und Anglicismen zeigt, der Einwirkung jener überlegenen Rivalin nicht entziehen können. Ansätze zu einer Litteratur hat sie erst aus unseren Tagen zu verzeichnen; sonst galt im schriftlichen Verkehr von jeher das Niederländische, zugleich die Sprache der öffentlichen und häuslichen Andacht und die amtliche Sprache in beiden Buren republiken, als solche auch im Kapland neben dem Englischen anerkannt.

Zur Orientierung über die afrikanische Sprache (und Litteratur) bieten sich verschiedene Aufsätze und Arbeiten dar. Von wissenschaftlichem Wert sind besonders W. J. Viljoens 'Beiträge zur Geschichte der CapHolländischen Sprache' (Strassburg 1896), D. C. Hesselings Aufsatz 'Het Hollandsch in Zuidafrika' (in 'De Gids' 1897) und desselben Verfassers ausgezeichnetes Werk 'Het Afrikaansch' (Leiden 1899). Hier ist auch zu erwähnen der schöne Aufsatz vom Verfasser des vorliegenden Buches: 'Über den Ursprung der Burensprache' (in der 'Festschrift dem Hansischen Geschichtsverein und dem Verein für niederdeutsche Sprachforschung dargebracht zu ihrer Jahresversammlung in Göttingen Pfingsten 1900').

Wer die niederländische Forschung über den Gegenstand kennt, dem bietet Dr. Meyers Buch wohl sachlich wenig Neues; ein selbständiges Verdienst des Verfassers sind aber die mit reichhaltigen Erläuterungen versehenen Sprachproben verschiedenen Inhalts und Stiles, die er aus einer schwer zugänglichen Litteratur zusammengestellt hat. Ihre Brauchbarkeit zur Einführung in die Sprache wird erhöht durch zahlreiche Hinweise auf den vorausgehenden grammatischen Abschnitt, der wohl nicht so erschöpfend ist, dafs er eine Grammatik in strengerem Sinne genannt werden darf, aber immerhin alles bieten dürfte, was für das Studium der Lesestücke nötig ist.

« 上一頁繼續 »