Gewandtheit zeigt und die Gedanken logisch zu verknüpfen versteht, von der klaren lateinischen Disposition ab? Ein triftiger Grund lässt sich nach unserem Dafürhalten nicht geltend machen. Mit der Rückkehr des Königs nach Jerusalem und der Niederlegung seines Regiments auf dem Ölberge folgt der Dichter wieder dem Libellus und bezeichnet hier mit dem vorher unterdrückten Satze „Hic erit finis et consummatio Romanorum imperii" die Aufgabe des Königs von Rom als gelöst. Dann macht Gillebert einen Zusatz und sich damit einer Wiederholung schuldig. Er läfst nämlich gegen den lateinischen Text v. 1434-9 den Antichrist nochmals in Jerusalem einziehen, in den Tempel gehen und seine Macht verkünden, alles Gedanken, die er schon v. 1218-29 weiter ausgeführt hat. Über das Erscheinen des Elias und Enoch vergl. S. 153. Sie predigen dreiundeinhalb Jahre, bekehren alle Juden und werden dann unter den grausamsten Martern getötet. Hier erst, wo die Trübsal am gröfsten ist, fügt der Dichter in unverkennbar künstlerischer Absicht das Verkürzen der Zeit ein v. 1496-9, das zufolge des lateinischen Textes schon nach v. 1307 hätte erwähnt werden müssen, vergl. S. 156. Über die Freude des Antichrists und der Seinigen auf dem Ölberge, seinen Tod und das Erstaunen seiner Anhänger über den jähen Sturz ihres Herrn vergl. S. 153. In den Schlufsversen der Abhandlung über den Antichrist hält sich der Dichter dem Sinne nach genau an Adso und erzählt, dafs die aus Schwachheit dem Antichrist Anheimgefallenen bis zum jüngsten Gericht noch vierzig Tage haben, während welcher sie bereuen und zu Gott zurückkehren können. Wir sehen also, wie Gillebert sichtet und sondert. Sehen wir von der unglücklichen Umstellung S. 157 ab, so dürfen wir doch alle übrigen als geschickt und wohlgelungen bezeichnen. Neben diesen Umstellungen erlaubt sich der Dichter Unterdrückungen von Stellen, die für das ungebildete Volk zu spitz gehalten, selbstverständlich oder schon erwähnt waren. Dann übergeht er alles, was den Charakter des Absurden trägt und gegen die Tendenz seines Werkes war. Endlich läfst er Partien aus, um andere um so stärker hervortreten zu lassen. Anderer seits führt er im lateinischen Texte nur angedeutete Stellen, wenn sie zur Belehrung des Volkes dienten, weiter aus, versieht sie mit Produkten eigener Phantasie, ja streut kleine Episoden von allgemeinem Interesse ein, wie Joabs und Abners Kämpfe, Simsons Streiche und Liebesabenteuer, und läfst es an eigenen Betrachtungen, Belehrungen und Ermahnungen nicht fehlen. Aufser den im Laufe der Untersuchung gemachten Bemerkungen über die Dissertation Schladebachs füge ich noch folgende hinzu: S. 1 schreibt der Verfasser Prolegommena statt Prolegomena ; gleich sei hier auch erwähnt auf S. 52 Diphtong statt Diphthong und auf S. 53 Triphtong statt Triphthong. S. 5 rechnet Schl. den provençalischen Elucidarius unter die Klasse der Bestiaires, während das Werk eine Encyklopädie ist. S. 7 löst der Verfasser in der Überschrift des Lucidaire, ebenso auf S. 24 und 41 die Abkürzung ml't durch mult anstatt durch mout auf, was jedoch nur für sehr alte Denkmäler statthaft ist. S. 27 wirft Schl. betreffs der orthographischen Differenzen in Eigennamen die überflüssige Frage auf, ob diese Differenzen auf Kosten der Kopisten zu setzen seien. Auf wessen Kosten sonst? S. 28 wird scheinbar A, B (C) ein gemeinschaftlicher Fehler nachgewiesen. Schl. sagt: „A, C irren v. 1870, wenn sie schreiben: et les .III. ordres jugeront anstatt IIII., wie B richtig aufweist." Doch eine genauere Einsicht in den lateinischen Text zeigt, dafs IIII. eine falsche und .III. die einzig richtige Lesart bietet. In L. Kap. XIII, C heifst es: Tunc ab angelis boni a malis ut grana a paleis secernentur, et in quatuor ordines dividentur. Dem entsprechen v. 2014-2019: Car li angle departiront les bons des max quis conistront, si con de la paille est sevré Jetzt folgt die Aufzählung der vier Ordnungen und ihr Schicksal. Von der ersten sagt Honorius: „Unus ordo est perfectorum cum deo judicantium", und Gillebert v. 2020-3: ,,Li uns ert des esperitals ki haïrent vices et mals Auf wen anders als die drei folgenden Ordnungen soll les .iii. ordres bezogen werden? Würde man mit Schl. .iiii. lesen, 80 müfste die erste Ordnung sich selbst richten. Und etwa das voraufgehende angle in v. 2014 als Subjekt zu jugeront in v. 2023 anzunehmen, verbietet sowohl die Satzkonstruktion, als auch der Sinn. Denn auf die Frage des Schülers, wer die Richter seien, antwortet der Lehrer: „Apostoli, martyres, monachi, virgines", die also mit dem „,judicantium" der ersten Ordnung identisch sind. Es folgen dann die drei übrigen Ordnungen, die ganz im Anschlufs an L in v. 2024-9 aufgeführt werden. S. 29. Von gemeinschaftlichen Zusätzen von A, C (B) gegenüber B (C) kann nicht die Rede sein, nur von Lücken in B (C). A, C (B) haben nicht zugesetzt, sondern B (C) hat ausgelassen. Was nun den Sachverhalt im einzelnen anlangt, so irrt Schl., wenn er v. 264-5 (269–70) B (C) abspricht. Sie stehen auf Bl. 180r, Spalte a, v. 16-17 und lauten: Li autres par leur granz doulors et par leur corporeuz langours. Dasselbe gilt auf S. 31 von v. 3593-4 (3391-2), sie befinden sich auf Bl. 203, Spalte a, 15-16: Cele que li patriarche ont et cele ou li prophete sont. S. 33. Wenn Schl. bei dem Plus von A,B (C) über C (B) 3698-701 (3495—8), also nur vier Verse, als fehlend und die v. 3702-3: envers cele qu'il porseront unerwähnt läfst, so begeht er einen Fehler, denn in C (B) fehlen auf Bl. 75r jene sechs Verse zwischen folgenden: und sans fin vivront sain et haitié plain ierent de tote sciënce, die in meinem Texte v. 3697 und 3704 entsprechen. S. 34. Die in B, C fehlende und sich eng an „diabolus ejus maleficiis corpus alicujus intrabit, et illud apportabit, et in illo loquetur" des Kap. X, E im Elucidarius anlehnende Stelle ist nicht vollständig gegeben. Es fehlen die Eingangsverse 1262-3 (1199-1200): Et la ou trovera les mors, fera diable entrer el cors. S. 38. Hinter v. 2081 (1924) fehlen in A noch folgende Verse von B, C: En paradiz le glorieuz en serez mes toz jors joieus. S. 39. Mit dem Verse „Ne en cuer d'ome ne monter" ist die A fehlende Stelle noch nicht zu Ende, es schliefsen sich noch an v. 2442-3: la grant joie que diex dorra a toz ceuz que il amera. S. 41. Dafs bei einer Ausgabe des französischen Werkes auf Zusammenstellung eines ausreichenden kritischen Variantenapparates Bedacht genommen werden mufs, ist wohl nur für Herrn Schl. nicht selbstverständlich. S. 42 nennt der Verfasser die Handschriften von A, B, C, warum nicht einfach A, B, C? S. 49, Anm. 1. Man wird, wenn gloire zu glore wird, im Pikardischen nicht von einem Übergange des oi zu o reden dürfen, da glore nicht aus gloire, sondern aus glorie entstanden ist. S. 55. Dafs aus lat. e oder i in gedeckter Silbe ie geworden wäre, ist im Reime nirgends zu belegen. Archiv f. n. Sprachen. LXXIII. 11 162 Zum Schlufs sei mir noch vergönnt, den Verwaltungen der Arsenal- und Nationalbibliothek zu Paris und des britischen Museums, vor allem aber meinem hochverehrten Lehrer, Herrn Prof. Dr. H. Suchier, der mir stets mit Rat zur Seite stand, sowie Herrn C. Kohler für die mir erwiesene Freundlichkeit in der Vergleichung mir zweifelhafter Lesarten, meinen herzlichsten Dank auszusprechen. |