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Priesters, abgedruckt in den theologischen Abhandlungen von Dr. von Reichlin - Meldegg, Leipzig 1829.

Da der Charakter dieser ganzen Schrift den Wunsch erfüllt, dafs die Religiosität immer mehr mit allen Lebensereignissen, ohne Frömmelei, verbunden, das Feierliche herzlich, aber nicht pomphaft gemacht, und das an sich Gute immer auch als das wahrhaft Nützliche gezeigt werde, vornämlich aber, wo gemeinschaftliche Erbauung verschiedentlich gebildeter Gemüther beabsichtigt wird, aller Lehrzwang und jede metaphysische Subtilität verbannt bleibe, so schliefse ich diese deswegen so ausführliche Anzeige mit einer hoffnungsvollen Stelle aus S. 411:

Das Saamkorn ward in Deinem Namen
Voll Hoffnung in das Feld gestreat;
O gieb, Allgütiger, dem Saamen
Den Segen jetzt zur Fruchtbarkeit.

Zur Aussaat gabst auch Du allein [gab des Lichtes Schein]
Uns Zeit und Kraft und das Gedeihin.

Ein ähnlich wirksames Werk, welches der Begleiter des angezeigten immer zu werden verdient, unter dem Titel:

Die Kraft des Christenthums zur Heiligung des Sinnes und Wandels. Ein homiletisches Handbuch für den Kirchen und Hausgebrauch während der vierzigtägigen Fastenzeit von J. H. v. Wessenberg. Constanz, bei C Glükher, 1833. 320 S.

wird für religiöse, mit den Bibeltexten verbundene Belehrung ebenso, wie das obige, für die Erbauung trefflich wirken können. Nichts berichtigt besser irgend ein später entstandenes Vorurtheil, als die wahre Benutzung richtig verstandener Bibelgeschichten. Zu Luk. 11, 27. 28. und Matth. 12, 48. wird S. 48. die wahrhaft praktische Bemerkung gemacht: "Nicht sowohl deswegen, weil Maria die Mutter des Herrn war, steht sie am höchsten unter den Weibern, als weil sie wegen dem reinen Glanz ihrer Tugend, wegen dem Einklang ihres Willens mit dem Willen Gottes (Luk. 1, 38.) würdig befunden ward, die Mutter des Herrn zu seyn. Nach Jesu Lehre soll daher unsre Verehrung seiner Mutter darin bestehen, dafs wir gleich ihr den Willen des himmlischen Vaters thun.“ Am Schluss findet sich das Verzeichnifs einer ganzen Reihe ähnlicher Mittheilungen des Verfs. für Geist und Gemüth.

Heidelb. 12. Sept. 1833.

Dr. Paulus.

Bulla reformationis Pauli, papae, tertii ad historiam concilii tridentini pertinens, concepta non vulgata. Ex codice mscr. neapolitano descriptam nunc primum edidit adnotationibusque illustravit Dr. H. N. Clausen, theol. in univ. Havn. P. P. O. Hauniae 1830, bei Schultz. 58 S 4.

Der vielseitig gelehrte Verf. giebt gleich anfangs einen Ueberblick der allmählig sehr vermehrten Vorarbeiten und Mittel zu einer beurtheilenden Geschichte des immer noch so viel geltenden Conciliums von Trident. Concilium hoc celeberrimos scriptores nactum est Paulum Sarpium, Venetum, magnum ingenii, artis et animi libertatis exemplum, et Pallavicinum Cardinalem, fidelem curiae Romanae ministrum, cujus historia ex copia documentorum, quorum usus liberior ipsi concessus est, pretium singulare habet. Accedit ex numero Protestantium C. A. Salig, diligenti ac solerti fontium historicorum usu bene meritus. Symbolas deinde multi attulerunt, quorum opera recensuit crisi adjuncta Salig in lib. XV. cap. Xto (inscripto historia literaria et polemica Synodi Trident.") Supplementa et continuationem addidit Jac. Siegm. Baumgarten. Prodiit deinde >> Monumentorum ad historiam Concilii Trident. potissimum illustrandam pertinentium amplissima collectio auct. Jodoco Le Plat, Lovani, 1781 — 1787,“ quae ex voluminibus septem in 4to composita monumenta circiter mille et centum continet; denique » Anecdota quaedam ad historiam Concil. Trident. pertinentia," edidit s. v. G. J. Planck (24 fascic. Gött. 1791 — 1815.), collectio autem declarationum s. congregat. Cardinalium Conc. Trident. Rom. 1821. (8 Voll. in 4to) debetur operae et studio J. F. Zamboni.«

Hr. Dr. Clausen hatte 1820. auf der kön. Bibliothek zu Neapel die Erlaubnifs, den Codex 459: »Varia ad concilium Tridentinum pertinentia" zu benutzen und daraus diesen Plan von Reformationen, welche aber blos Nebendinge betroffen und auch diese nur sehr ungenügend verbessert haben würden, zu kopiren. Allerdings zeigen, wie auch der Verf. bemerkt, dergleichen die Zeit schildernde Acten, dafs eine durchgreifendere Kirchenverbesserung unentbehrlich war. Wie wenig nämlich würde gewonnen worden seyn, wenn auch wirklich diese und mehrere Tridentinische, äufserliche Abstellungen von Mifsbräuchen wahrhaft zur Vollziehung gekommen wären!

(Der Beschlufs folgt.)

JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Dr. Clausen, Bulla reform. Pauli III.

(Beschlufs.)

Luthers Opposition begann bekanntlich von den ungeheuren Mifsbräuchen des Ablasses, also von einem unmittelbar sittenverderblichen, aber, leider, sehr einträglichen, Uebelstand. Gerade dadurch verdient sein Eifer eine unablässige Dankbarkeit, weil er nur durch die lebendigste Empfindung gegen das Unsittliche zu seinen ernsten Forderungen, dafs die päbstliche Autorität selbst die nöthige Besserung hervorbringen sollte, aufgeregt worden war. Diese Mifsbräuche veranlafsten ihn erst, weil sie durch scholastische Dialektik vertheidigt wurden, auch die Dogmen strenger zu prüfen, auf denen sie beruhen sollten. Endlich aber mufste er an der Autorität des Kirchenoberhaupts selbst zweifeln und verzweifeln, weil er von Demselben die der Sittlichkeit unentbehrliche Verbesserungen zu erlangen umsonst versucht hatte. Eben diesen Gang müsste die wahre Kirchenreformation auch jetzt noch nehmen, wenn die Geistlichkeit von einem gleichen Eifer gegen das Unsittliche (z. B. des Eheverbots für die Priester) und gegen alles der Religiosität des Volks Verderbliche ganz durchdrungen und dadurch über alle Nebenrücksichten erhoben wäre.

Auch die Protestanten haben nichts nöthiger, als immer an jenen wahren, sittlichen Ursprung ihrer Reformation zu denken. Nicht auf gelehrte Dogmenbestimmungen kam es an. Das in unsrer Augsburger Confession Unentbehrlich - bleibende und Unabänderlich-symbolische (oder Kirchlich- unterscheidende) besteht in den Artikeln gegen die Mifsbräuche. Um diesen die Wurzel abzuschneiden, mussten auch Lehrsätze verbessert werden. War aber gleich die Antithesis nöthig und richtig, so war es doch bei manchem Lehrpunkt noch allzuschwer, ihn sogleich als Thesis vollständig zu berichtigen und in's Reine zu bringen. Deswegen besteht unsre Kirche auf jenen Dogmen nur, in sofern sie im Gegensatz gegen die Mifsbrauche wahrhaft verbessert wurden, wenn sie gleich in andern Rücksichten nach Schrift und Vernunft noch mehrere Berichtigungen XXVII. Jahrg. 2. Heft.

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nöthig hatten, für welche nicht alles mit einem Mal vollbracht werden konnte.

Gerade der Artikel vom Ablafs ist in diesem Reformationsprojekt gegen das Ende hin kaum (unter No. 60.) berührt. Was würde dadurch gewonnen worden seyn, dafs die kirchlichen Oberbehörden zwischen einer ganzen Reihe von andern Unziemlichkeiten auch aufgefordert waren, quaestuandi exercitium ac abusum facultatum suarum zu verbieten! Fast alles Uebrige betrifft noch vielmehr blofse Aeufserlichkeiten.

Der freimüthig gelehrte Herausgeber verdient nicht nur wegen Bekanntmachung dieses von 1546. datirten Reformationsprojekts, sondern vornämlich auch wegen der vielen, historisch genau untersuchenden und treffenden Bemerkungen den besten Dank derer,

sich gründlich in diese grofsentheils noch fortdauernde Uebel hineinzustudieren, Ursache haben. Das ganze Projekt hatte die Absicht, nicht einmal dem Concilium, dessen Beisitzer doch manches Schädliche mehr aus der Nähe kennen konnten, die Reformen zu überlassen, vielmehr dieses Praktische an die Curie nach Rom zu ziehen; dort aber,, wie S. 28. ausspricht, »ultra verba res nunquam progressa est; denn nach S. 24: mira semper fuit Romanorum (Romanensium) in severitate canonum illudenda dexteritas.<<

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Wie man dort über Nothwendigkeit gelehrter Studien zur Erwerbung der Kirchenwürden dachte, zeigt das Projekt bei No. 20. fast gar zu deutlich. Es sagt nämlich, das Gesetz über die Würden bei Kathedralkirchen: ut juxta ea literarum studiis vacare et postea graduati ad illos assumi valeant (nur valeant?) soll wenigstens nicht aufgehoben seyn! Darin ging doch das Concilium Sessione 24. de reform. c. 10. 12. mehr zum Bessern über: dafs dignitates omnes et saltem dimidia pars canonicatuum in cathedralibus ecclesiis et collegiatis insignibus conferantur tantum magistris vel doctoribus, aut etiam licentiatis in theologia vel jure canonico.<< Nicht nur aber steht dennoch der bedenkliche Zusatz dabei: „in provinciis, ubi id commode fieri potest; sondern das Concilium hat auch, bei all seiner Weisheit, kein Mittel vorgeschrieben, zu verhindern, damit man nicht, ohne gelehrt zu seyn, magister und doctor werden könnte.

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Zum Lächeln ist es, wie hie und da Bibelstellen benutzt werden. Pfründen aus verschiedenen Diöcesen oder auch von

Ch. de Dohna, Mémoires sur le regne et la cour de Fredéric I, etc. 181 Weltgeistlichen und Mönchen sollen nicht vereinigt werden, quum (nach Mose) non sit arandum in bove et asino. Auch sollen Mönche (religiosi) nicht Pfründen der Weltgeistlichen erhalten, ne vestem lino lanaque contextum induant. Unerschöpflich ist doch die scholastische Kunst, Alles aus Allem zu machen.

Dr. Paulus.

Mémoires originaux sur le regne et la cour de Frédéric I. roi de Prusse, ecrits par Christophe de Dohna, ministre d'état et lieutenant - général. Berlin 1833. 342 S. 8,

Diese Denkwürdigkeiten bilden ein merkwürdiges Gegenstück zu den im vorigen Monatsstück angezeigten Denkwürdigkeiten der Avrillon, sowohl in Rücksicht der bei ganz verschiedenem Charakter der Zeiten vollkommnen Gleichheit der höhern Menschenclassen, als in Rücksicht der ähnlichen Ansicht des Lebens und seiner Verhältnisse. Sollten wir dies Verhältnifs näher bestimmen, so würden wir sagen, in dem einen Fall weiht uns das kaiserliche Kammermädchen in die Ansicht der Hofdienerschaft, in dem andern der gnädige Herr in die Ansicht der Cavaliere und Damen des Hofs ein. Die Beurtheilung von Leben, Staat, Regierung in beiden Büchern würde sich also etwa so zu einander verhalten, wie ein Kammermädchen zu einem Hofmarschall. Wir müssen jedoch bemerken, dafs das eigentliche Ceremonienwesen, welches bekanntlich bei Friedrich dem Ersten zu Hause war, Dohna's Sache nicht gewesen zu seyn scheint. Er erklärt wenigstens, dafs er, als Kolbe oder der Graf von Wartenberg, wie er hernach hiefs, gestürzt war, die angebotene Stelle eines Oberhofmarschalls ausschlug. Als Grund führt er an p. 304: »Je lui dis, que j'étois trop mal adroit, trop inappliqué et trop paresseux pour m'acquitter de cette charge à sa satisfaction, et pour le seconder dans ce gout qui faisoit l'admiration de tous les étrangers qui venoient à Berlin.« Sollten wir den Inhalt des Buchs kurz angeben, wir würden sagen, ein rechtlicher Cavalier, dem es auch nicht einmal einfällt, daran zu zweifeln, dafs die Menschen und die Welt nur für die gnädigen Herrn erschaffen seyen, der dabei aber vernünftiger und einfacher und aufrichtiger ist, als hunderte seines Gleichen, zeigt hier seinem edlen Geschlecht, was man thun und was man unterlassen müsse, wenn man durch Glück am Hofe die Familie aufrecht erhalten wolle. Wer die

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